Hinweis: Dieser Beitrag ist nur für Anwender in Deutschland von Belang!
Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember wurde der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von sieben auf fünf Prozent gesenkt. Der ermäßigte Satz gilt für Waren des täglichen Bedarfs, etwa für Lebensmittel, sowie Bücher/Druckerzeugnisse. Zum 01.01.2021 werden diese Änderungen wieder rückgängig gemacht und die Mehrwertsteuersätze im CSB müssen entsprechend erhöht werden.
Diese Änderung können Sie im CSB über den Programmpunkt 9-4-8 - Mwst ändern & berechnen durchführen, wichtig ist hier, dass Sie dies vor Arbeitsbeginn im neuen Jahr erledigen.
WICHTIG! Alle anderen Anwender müssen CSB verlassen! Führen Sie unbedingt vor Durchführung der Änderung des Mehrwertsteuersatzes eine Datensicherung durch!
Geben Sie im Feld "Mwst 1 neu in %" den ursprünglichen Satz von 19% und im Feld "Mwst 2 neu in %" den klassischen verminderten Satz von 7% ein. In den Feldern "alter Satz in %" sollten die aktuellen 16% bzw. 5% stehen.
Optional können Sie mit dem Haken "Artikel neu berechnen?" und "KFZ neu berechnen?" entscheiden, ob der erhöhte Steuersatz in die Verkaufspreise gerechnet werden soll und diese somit auch erhöht werden. Neu berechnet wird der UVP, der VK (VK1, Ladenpreis) und der VK2 (Shop-Preis). Alle anderen Preise von VK3 bis VK10 bleiben unangetastet.
Die Berechnung erfolgt nur für den Artikelstamm bzw. dem KFZ Stamm, d.h. die Artikelpreise in den offenen Aufträgen werden nicht verändert.
Auch erfolgt keine Änderung der Preise in den Hintergrunddaten (Preislisten der Hersteller), diese müssen bei Bedarf neu eingelesen werden.
Hinweis: Die Herstellerpreislisten müssen hierzu von uns neu aufbereitet werden, was wir ab dem 01.01.2021 zeitnah umsetzen werden, bei der Menge an Daten kann dies jedoch etwas dauern.
Optional können auf Wunsch mit dem Haken "KFZ Grunddaten neu berechnen?" die KFZ Grunddaten aus Programmpunkt 7-7-1 um die erhöhte Steuer korrigiert werden. Des weiteren ist die Anpassung der KFZ-Ausstattung mit dem entsprechenden Haken ebenfalls möglich.
Wichtig: Auch der Preis für die Arbeitswerte wird nicht automatisch geändert, die Änderung der AW Preise ist im Programmpunkt 8-4-2 durchzuführen.
Bestätigen Sie abschließend mit [[Image: CSB-BildUnten-Button]], CSB ändert nun intern den Steuersatz und rechnet, wenn gewählt, die Verkaufspreise neu. Nach erfolgreicher Änderung muss das Programm neu gestartet werden.
Grundsätzlich gilt: Alle Vorgänge, die mit dem alten Steuersatz abgerechnet werden sollen, sind vor der Umstellung abzurechnen. Dies gilt auch für Wareneingangsbuchungen und für die Geldentnahmen und Geldeinlagen über Programmteil 6-2. Bei Fragen zur Abgrenzung, wenden Sie sich an Ihre/n Steuerberater/in.
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