Hinweis: Dieser Beitrag ist nur für Anwender in Deutschland von Belang!
Mit Version 9480 vom 29.06.2020 rechnet CSB vor Schlussrechnung die Anzahlungen über 16% USt. korrekt zurück und weist in der Schlussrechnung den gültigen Umsatzsteuersatz von 19% aus.
Es ist also ab Programmversion 9480 nicht mehr nötig Anzahlungen vor der Mehrwertsteuererhöhung manuell zu bearbeiten.
Eine Ausnahme bilden hier jedoch Aufträge in denen Anzahlungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer von 16% & 19% vorliegen!
Bitte beachten Sie, dass CSB für die korrekte Rückrechnung der Anzahlungen bei Schlussrechnung nur einen Steuersatz verarbeiten kann.
Haben Sie also vor Abrechnung einer Schlussrechnung im Jahr 2021 folgende Zusammensetzung für einen offenen Auftrag:
Anzahlungen aus dem zweiten Halbjahr 2020 mit 16% Umsatzsteuer
&
Anzahlungen aus 2021 mit 19% Umsatzsteuer,
dann müssen Sie die Anzahlungen über 16% USt. VOR Abrechnung der Schlussrechnung manuell korrigieren.
Im Folgenden wird erklärt wie Sie dies im CSB ganz einfach erledigen:
Gehen Sie in den Programmpunkt 6-4 (Anzahlungen/Gutschriften) und zahlen Sie mit Hilfe von [[Button: Auszahlen/Löschen]] die betroffene/n Anzahlung/en (inkl. 16%USt.) für diesen Auftrag über die weitere Auswahl 3 – Auszahlen -> unbar aus.
Hierbei wird diese Anzahlung zurückgerechnet/korrigiert unter Anwendung des darin geltenden Steuersatz von 16%.
Im Anschluss müssen die Anzahlungen im Wert 1:1 über die jeweiligen Menüpunkte, in denen sich die offenen Aufträge befinden, wieder eingezahlt werden (nun 19% USt.).
Hier findet kein Geldfluss statt, bitte buchen Sie die Anzahlungen auf die entsprechenden offenen Vorgänge jeweils auf OP wieder ein.
Diese dadurch entstehenden offenen Posten müssen im Progrummpunkt 6-6 - Offene Posten gelöscht werden. Hierzu den offenen Posten markieren und den Button [[Button: Entfernen]] nutzen (nur möglich an einer Masterstation).
Diese Korrektur ist erst direkt vor Abrechnung der Schlussrechnung zu erledigen, denn so bringen Sie die gemischten Anzahlungen in einem Auftrag vor Schlussrechnung auf einen Umsatzsteuerwert und die Rückrechnung wird von CSB korrekt ausgeführt.
Kommentare
3 Kommentare
Moin, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe muss ich nur das aktuelle Update ziehen und nichts weiter mit den Anzahlungen unternehmen ?
DAS wäre ja prima.
Gruß
Marcus
Hallo, soweit ich das Ganze verstehe, müssen wir nur nichts machen, wenn die Anzahlung den vollen Rechnungsbetrag erreicht hat. Sobald weitere Zahlungen im 2. Halbjahr kommen, müssen wir die bis heute geleisteten Anzahlungen unbar ausbuchen und morgen wieder einbuchen.
Bei uns gibt es dazu auch geteilte Meinungen.
Liebes CSB-Team, wie ist es denn nun wirklich?
Viele Grüße
Kerstin Gebhardt
P.S. Ich hoffe natürlich daß Marcus Recht hat....
Hallo,
ist für eine Endrechnung, die mit 16% ab dem 01.07.2020 geschrieben wird bis zum 30.06.2020 eine Anzahlung eingegangen (19% USt.), dann muss seitens des Anwenders in dieser Sache nichts unternommen werden.
Hier muss aber vor der Endrechnung das aktuelle Update (mindestens Stand 29.06.2020 Version 9480) vorhanden sein. CSB erledigt dann die korrekte Rückrechnung der Umsatzsteuer über 19% der Anzahlung.
Es ist nicht von Belangen wie hoch die Anzahlung ist.
Ist es jedoch so, dass, wenn für einen Vorgang eine Anzahlung mit 19%USt. vereinnahmt wurde und eine weitere Anzahlung mit 16%USt. zu erwarten ist, dann muss diese Anzahlung über 19% manuell nach Anleitung oben behandelt werden. CSB kann hier nicht beide Anzahlungen (19%/16%) bei Endrechnung korrekt abbilden.
Liebe Grüße,
Timo
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