Hinweis: Dieser Beitrag ist nur für Anwender in Deutschland von Belang!
Bei Geschenkgutscheinen wird zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen unterschieden.
Mehrzweckgutscheine, die ohne gebundenen Zweck und somit MwSt-frei verkauft worden sind, sind unproblematisch, weil die Steuer erst im Moment der Einlösung anfällt und berechnet wird.
Anders verhält es sich mit den Einzweckgutscheinen: wird bis zum 31.12.2020 ein Geschenkgutschein mit ausgewiesener Umsatzsteuer in Höhe von 16% verkauft, wird es bei Einlösung im Jahr 2021 keine 1:1 Korrektur durch CSB geben. Eine Rückrechnung wird dann mit -19% USt. erfolgen.
Dies bitten wir unbedingt zu beachten, hier muss ggf. im Nachgang in der Buchhaltung oder durch den/die Steuerberater/in eine manuelle Korrektur bei Einlösung des Einzweckgutscheines erfolgen.
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