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Wie in Wie stelle ich den Mehrwertsteuersatz ein? (Konjunkturpaket 2020/2021) beschrieben gibt es bei der Umstellung des MwSt-Satzes die Wahl, die Ladenpreise neu zu berechnen oder unangetastet zu lassen.
Der Gesetzgeber versprach sich durch die Senkung des MwSt-Satzes eine Stärkung der Kaufkraft. Hierzu musste die Reduzierung des MwSt-Satzes an den Kunden weitergegeben werden, also die Ladenpreise reduziert werden.
Sollten Sie die Preise seinerzeit gesenkt haben, wäre bei der Erhöhung nun auch wichtig darauf zu achten diese Senkung mit der Erhöhung ebenfalls wieder rückgängig zu machen und die Preise entsprechend zu erhöhen.
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