Zur Einhaltung der Vorschriften der KassenSichV muss ab 01.01.2020 zwingend für jeden Verkauf ein Beleg erzeugt und ausgegeben werden (sog. Belegausgabepflicht).
In den Programmparametern im Programmpunkt 9-4-1 Reiterkarte 1 Allgemeine Parameter muss 0,01 EUR eingetragen sein, um für jeden Kassenvorgang einen Bon zu erzeugen:
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