Bei Überschreiten der Lieferschwelle für innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Gegenständen an Privatpersonen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist es im CSB möglich den im EU-Ausland geltenden Steuersatz auf der eigenen Ausgangsrechnung zu verarbeiten.
Die bisher für jedes EU-Mitgliedstaat einzeln geltende Lieferschwelle wird ab dem 01.07.2021 durch eine einheitliche Lieferschwelle von 10.000€ netto abgelöst.
EU Länder Kennzeichnen und Steuersatz eintragen
Im CSB kann unter Programmpunkt 2-6 - LKZ Tabelle bearbeiten für jedes einzelne EU-Mitgliedsland ein separater Mehrwertsteuersatz definiert werden.
Kennzeichnen Sie so zunächst alle EU Länder im Programmpunkt 2-6 - LKZ Tabelle bearbeiten mit einem "J" im Feld [[Label: EU Land?]] und geben die entsprechenden Steuersätze der jeweiligen Länder an.
Hinweis: Da der Schwellenwert auf 10.000€ netto über alle Mitgliedstaaten summiert gezählt wird, müssen Sie nicht länger die Schwelle separat für jedes Land angeben, das Feld kann somit leer bleiben.
Prüfen Sie in diesem Zuge auch, ob das LKZ, die ISO und die ISO3 korrekt in CSB hinterlegt sind, diese Übersicht hilft bei der Kontrolle. Fehlende LKZ können Sie über den Button [[Button: Neues LKZ]] hinzufügen.
Da es sich ab dem 01.07.2021 um eine einheitliche Lieferschwelle handelt, muss dieser Schritt für alle EU-Mitgliedstaaten vorgenommen werden!
Ermittlung des Umsatzes / Erreichen der Schwelle prüfen
Für die Ermittlung des Umsatztes in das EU-Ausland für einen definierten Zeitraum und somit der Kontrolle des Schwellwertes kann unter Programmpunkt 2-6 - LKZ Tabelle die Funktion [[Button: Umsatz nach LKZ alle]].
Geben Sie hier den zu prüfenden Zeitraum ein und lassen alle weiteren Optionen wie vorbelegt.
Bestätigen Sie die Auswahl mit [[Image: CSB-BildUnten-Button]]. CSB wertet nun die Umsätze nach EU-Mitgliedsstaaten aus und summiert sie im unteren Bereich. Hier können Sie dann prüfen, ob die Schwelle bereits erreicht ist.
Überschreitung der Schwelle
Sobald die Lieferschwelle von 10.000 netto überschritten wurde, kann CSB dazu veranlasst werden den jeweiligen Steuersatz des EU-Mitgliedstaats für Rechnungen mit Rechnungsart Internetverkauf & Postversand im Programmpunkt 6-8 - Rechnungsverkauf anzuwenden.
Hierfür müssen Sie zunächst nach Überschreiten der Schwelle bei allen EU-Mitgliedstaaten im Programmpunkt 2-6 - LKZ Tabelle den Schalter [[Tab: Schwelle erreicht]] auf "J" setzten.
Zudem kann unter [[Tab: Steuernummer]] die eigene USt.-ID im EU-Mitgliedstaat eingetragen werden.
Von der Aktivierung an werden bei Anwendung der Rechnungsarten Internetverkauf / Postversand im Programmpunkt 6-8 - Rechnungsverkauf, die Rechnungen an Kunden aus dem EU-Ausland (Kunden mit entsprechendem LKZ aus dem EU-Ausland), welche nicht steuerfrei sind, inkl. der ausländischen Mehrwertsteuer geschrieben.
FiBu-Übergabe
Pro EU-Ausland kann ein eigenes Erlöskonto, wie auch Konto für die Steuer eingetragen werden. Wenn pro EU-Mitgliedstaat ein separates Automatikkonto als Erlöskonto definiert wurde, kann die Eingabe zum Beispiel in der Spalte [[Label: Mwst Konto voll:]] und [[Label: ErlösKto netto:]] jeweils mit diesem Automatikkonto erfolgen. Bitte dieses Konto unter Programmpunkt 9-4-7 - Kontenrahmen bearbeiten als Automatikkonto kennzeichnen.
CSB wird dann den Brutto-Umsatz nur auf dieses Konto buchen.
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