Um die Forderungen der EU umzusetzen und Händler so gut es geht vor Abmahnung zu schützen, hat das CSB und die S2 einen neuen Sicherheitsmechanismus bekommen, der verhindert, dass Artikel ohne Herstellerangaben in die Onlineshops übertragen werden. Das kann bei Anwendern die außerhalb der EU sitzen dazu führen das ungerechtfertigt alle Angebote aus dem Onlineshop entfernt werden.
Um das zu verhindern müssen folgende Punkte sichergestellt werden:
- S2-Programmversion 20790 oder neuer (kann im S2-Client im Programmpunk 3-? Systeminfo nachgelesen werden).
- In den Organisationseinheiten muss das Land korrekt eingestellt sein
Die Organisationseinzeiten lassen sich im Programmpunkt 2-1 Einstellungen finden.
In der Seitenleiste, wählen Sie Organisationseinheiten aus, auf der rechten Seite werden dann alle Organisationseinheiten angezeigt, die bei Ihnen verwendet werden.
Eventuell muss die oberste Organisationseinheit erst aufgeklappt werden um alle zu sehen.
Die einzelnen Organisationseinheiten können mit einem Doppelklick oder über den [[Button:Bearbeiten]] button bearbeitet werden.
Stellen Sie hier sicher das bei allen die Adresse und vor allem das Länderkennzeichen korrekt sind.
Wenn Ihr unternehmen von außerhalb der EU aus operiert ist es besonders wichtig hier das richtige Länderkennzeichen einzutragen. In unserem Fall ist das DE, in Ihrem könnte das eventuell CH sein.
Anhand des Länderkennzeichens erkennt die S2 ob bei der Angebotsbearbeitung entsprechend Fehler oder Warnungen angezeigt werden müssen, oder ob die EU-Richtlinie beim Hochladen forciert werden soll.
Je nachdem ob Ihr Unternehmen trotzdem in die EU-Verkauft, könnte es eventuell notwendig sein, die Richtlinie dennoch beachten zu müssen, auch wenn das Programm es nicht erzwingt. Mehr dazu finden sie unter Wie kann ich Herstellerangaben für meine Online Angebote (Shop & eBay) hinterlegen? (EU-Verordnung 2023/988)
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